. .
Drucken/Print

Schicksal des Rechtsträgers

Die Erhaltung des Rechtsträgers ist unter den mehreren Blickwinkeln in der Regel sekundär.

Die primären Augenmerke gelten der

  • Substanzerhaltung
  • Bewahrung überlebensfähiger Betriebsteile
  • Arbeitsplatzerhaltung.


weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • Facebook